




Fachrichtung Gestaltungs- und Maltherapie
Als anerkannte Methode der Komplementärmedizin basiert die Kunsttherapie auf dem Grundgedanken, dass jeder Mensch über schöpferische Fähigkeiten verfügt, durch deren Aktivierung Selbstheilungskräfte freigesetzt werden können. Kunsttherapie fördert die Selbstregulation auf geistiger, körperlicher und sozialer Ebene durch gezielte Sensibilisierung der Sinneswahrnehmung und der Wahrnehmung innerer und äusserer Vorgänge.
Die vielfältigen Ausdrucksmöglichkeiten von kunstorientierten Mittel und Methoden und der auf Ganzheitlichkeit ausgerichtete Therapieansatz hat sich sowohl in der klassischen Kunsttherapie, als auch in Bildung, Beratung, Psychologie und Soziologie erfolgreich etabliert.
PTM© - Prozessorientierte Therapeutische Methode
Nomen est Omen: Die Prozessarbeit steht bei dieser eigenständigen Methode im Fokus. Basierend auf der klassischen Farbenlehre, dem Einsatz von Bild- und Symbolsprache und die Verwendung verschiedener Materialen ermöglicht die Methode eine Vielzahl kreativer Ausdrucksmöglichkeiten.
Programm
Abschluss und Anerkennung:
Zertifikat Kunsttherapie (7 Modulzertifikate)
Registrierung EMR, ASCA und SNE durch Zertifikatsnachweis möglich
Abschluss mit eidgenössischem Diplom:
Dieser Lehrgang kann mit Höherer Fachprüfung abgeschlossen werden. Die Anerkennung aller Module durch die OdA ARTECURA ist gewährleistet. Der erfolgreiche Abschluss der Modulprüfungen sichert die Zulassung zur Höheren Fachprüfung.
Voraussetzungen
Zielgruppe: Interessent:innen mit Freude an der Arbeit mit gestaltender Kunst und Menschen
Zulassungsbedingungen: Abgeschlossene Berufsausbildung auf Sekundarstufe II oder gymnasiale Matur, Aufnahmegespräch mit Ausbildungsleitung, CV und Motivationsschreiben oder bildnerische Gestaltungsarbeit (max. 1 – 2 Seiten)
Keine therapeutische Vorbildung notwendig
Abschlussvoraussetzungen für die Zulassung zur Höheren Fachprüfung:
Regulär: Zweijährige einschlägige Berufserfahrung, 20 Stunden kunstorientierte Supervision, Abschluss auf Tertiärstufe in einem durch OdA ARTECURA anerkanntem Gebiet: Tertiäre Vorberufe
Via Gleichwertigkeitsverfahren: Absolvent:innen ohne tertiären Vorberuf oder mit nicht einschlägigem tertiärem Vorberuf haben die Möglichkeit, die Zulassung via GVB (mentoriertes Qualifikationsverfahren) zu erlangen.
Weiter gehen
https://www.magenta-akademie.ch/de/au...